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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftraggeber:innen

Stand: Januar 2023

1. Geltungsbereich

1.1 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche zwischen der we are era GmbH, Kalckreuthstrasse 1-2, 10777 Berlin (nachfolgend "We Are Era") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Vertragspartner") (We Are Era und Vertragspartner nachfolgend gemeinsam "Parteien") geschlossenen Verträge über die Erbringung von Leistungen im Rahmen von Vermarktungsprojekten insbesondere im Bereich Influencer Marketing (nachfolgend "Projekt" oder "Kampagne"). Diese AGB erstrecken sich auf sämtliche Haupt- und Nebenleistungen.

1.2 We Are Era behält sich das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit anzupassen. Die aktuellste Version ist jene, die für die beauftragte Erbringung von Leistungen gilt. Wenn die Änderungen wesentliche Änderungen beinhalten, die sich auf die Rechte und Pflichten des Vertragspartners auswirken, wird We Are Era den Vertragspartner vor Inkrafttreten der Änderung unter Verwendung angemessener Methoden, wie über die Webseite oder per E-Mail benachrichtigen. Sofern nicht anders angegeben, werden Aktualisierungen der AGB mit Veröffentlichung dieser auf der Webseite wirksam. Dem Vertragspartner ist bekannt, dass die weitere Erbringung von Leistungen, nachdem eine Aktualisierung dieser AGB veröffentlicht wurde, bedeutet, dass sich der Vertragspartner aus freien Stücken damit einverstanden erklärt, dass die aktualisierten AGB verbindlich gelten.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1 Vertragsgegenstand ist die jeweils in dem abgegebenen Angebot (nachfolgend "Angebot") genannte Leistung. Das Angebot enthält insbesondere Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistungen, den Leistungszeiträumen sowie zur Gegenleistung des Vertragspartners. Sollten Mitwirkungspflichten des Vertragspartners zur Umsetzung der Projekte erforderlich sein, so sind auch diese im Angebot enthalten. Das Angebot wird schriftlich (E-Mail ausreichend) unterbreitet.

2.2 Durch Annahme des schriftlichen Angebotes kommt der Vertrag zwischen We Are Era und dem Vertragspartner zu den im Angebot und der

Angebotsannahme genannten Konditionen sowie unter Einbeziehung dieser AGB zustande. Die Angebotsannahme hat schriftlich (E-Mail ausreichend) zu erfolgen.

2.3 Sollte der Vertragspartner zur Realisierung der Kampagne seinerseits von einem Kunden (nachfolgend "Kunde") beauftragt sein, so wird We Are Era dies berücksichtigen und insbesondere die Waren und Dienstleistungen des Kunden in die Kampagne einbeziehen, sofern dies Bestandteil des Angebots ist. Vertragspartei von We Are Era einschließlich aller Rechte und Pflichten, ist aber der Vertragspartner. Vertragspartner trägt dafür Sorge, die Anforderungen und Wünsche des Kunden in angemessener Weise so zu kommunizieren, dass We Are Era die Umsetzung möglich ist.

2.4 Sofern Vertragsgegenstand die Erbringung von Leistungen eines oder mehrerer Influencer:innen oder sonstiger Personen ist, die auf Grund ihrer Bekanntheit über eine gewisse mediale Präsenz verfügen, steht die Wirksamkeit des Vertrages unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung aller beteiligten Influencer:innen oder sonstigen Personen. Diese Zustimmung teilt We Are Era dem Vertragspartner, sobald sie vorliegt, schriftlich (E-Mail ausreichen) mit. Die Bedingung gilt erst ab Mitteilung der Zustimmung als erfüllt.  

2.5 Insofern We Are Era im Angebot bestimmte Schlüsselkennzahlen, wie insbesondere Bruttofollower, Impressions oder Reichweiten festgelegt hat, steht diese unter der aufschiebenden Bedingung der Bestätigung durch die beteiligten Influencer:innen.

2.6 We Are Era bleibt es unbenommen seine Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen. Eine Zustimmung durch den Vertragspartner ist hierfür nicht erforderlich.

2.7 Ausdrückliche Regelungen im Angebot bzw. Angebotsannahme, die von diesen AGB abweichen, haben Vorrang.

3. Begriffsbestimmungen

Die in diesen AGB und im Angebot enthaltenen Begriffe haben die nachfolgend definierten Bedeutungen.

3.1 Bruttofollower: Unter "Bruttofollower" ist die Anzahl an Followern pro SocialMedia-Kanal oder bezogen auf alle Kanäle der Influencer:innen zum Zeitpunkt des Angebots zu verstehen, je nachdem wie im Angebot bestimmt. Die Bruttofollower werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn dies ausdrücklich im Angebot angegeben ist.

3.2 Contentplan: Unter "Contentplan" ist eine zeitliche und inhaltliche Übersicht zu verstehen, die nach Abschluss des Vertrages gemeinsam von We Are Era und dem Vertragspartner erstellt wird und in der die durch We Are Era und die Influencer:innen zu erbringenden Leistungen genauer definiert werden. Der Contentplan kann auch die Zeitpunkte und Zeiträume der Veröffentlichung von Leistungen enthalten. Sofern im Angebot geregelt, wird der Contentplan nach der verbindlichen Zusage durch die beteiligten Influencer:innen Vertragsbestandteil. Dies gilt auch für eventuell enthaltene Veröffentlichungszeitpunkte. Abweichungen vom Contentplan sind jederzeit möglich, bedürfen aber der Zustimmung von We Are Era, Vertragspartner und Influencer:in.

3.3 Impressions: Unter "Impressions" ist die Anzahl zu verstehen, wie oft ein Inhalt einem Nutzer angezeigt wird. Die Messung von Impressions ist abhängig vom konkreten Inhalt und dem entsprechenden Medientyp sowie den Vorgaben der Social-Media-Kanäle.

3.4 Inhalte: Unter "Inhalt" sind die in einem Angebot von We Are Era genannten und zu realisierenden Materialien zu verstehen. Dabei kann es sich um Fotos, Videos, Kurzmitteilungen oder Beiträge auch in Kombination mit oder gänzlich als Foto oder Video, Produktplatzierungen in redaktionellen Formaten, Sponsorenhinweise, Werbevideos oder Werbeposts handeln. Auch sonstige Leistungen, die von oder in Zusammenarbeit mit den Influencer:innen erbracht werden und beispielsweise durch technische Funktionen der Social-MediaPlattformen ermöglicht werden, werden als Inhalte im Sinn dieser AGB verstanden.

3.5 Kampagnenzeitraum: Unter "Kampagnenzeitraum" ist der im Angebot von We Are Era genannte Zeitraum zu verstehen, in dem die vereinbarten Leistungen oder Teile davon erbracht werden, insbesondere veröffentlicht werden oder in sonstiger Weise zugänglich sind. Der Kampagnenzeitraum wird im Contentplan wiedergegeben.

3.6 Kunden-Inhalte: Unter "Kunden-Inhalte" sind Inhalte (z.B. Marken, Grafiken, Videos, Musik, Abbildungen von Vertragspartnerprodukten, etc.) zu verstehen, die der Vertragspartner We Are Era zur Herstellung der Inhalte zur Verfügung stellt oder weiterleitet.

3.7 Posting: Unter "Posting" ist die Veröffentlichung der Inhalte und auch sonstige Mitteilungen, Beiträge und ähnliche Leistungen des Aufmerksammachens durch die Influencer:innen auf den Social-Media- Kanälen oder sonstigen digitalen Plattformen zu verstehen.

3.8 Reichweite: Unter "Reichweite" ist die Gesamtanzahl der pro Posting tatsächlich erzielten Einzelkontakte mit Nutzern zu verstehen. Die Messung der Reichweite ist abhängig vom konkreten Posting sowie den Vorgaben der Social-Media-Kanäle. Zugang zu den Daten, die Auskunft über die Reichweite geben, kann nicht in jedem Fall gewährt werden.

3.9 Social-Media-Kanäle: Unter "Social-Media-Kanäle" sind die in einem Angebot von We Are Era genannten Kanäle und/oder Profile der Influencer:innen auf den Webseiten und/oder in den Mobile-Apps der Dienste "YouTube", "Facebook", "Instagram", "Twitter", "Twitch", "TikTok", "Snapchat" oder ähnlicher Plattformen und Dienste zu verstehen.

4. Leistungserbringung

4.1 We Are Era erbringt die in einem Angebot enthaltenen Leistungen. In der Art und Weise der Leistungserbringung ist We Are Era frei. Sofern in dem Angebot vereinbart, werden die Leistungen unter Mitwirkung von Influencer:innen erbracht. Sofern zur Leistungserbringung Dreh-, Film- oder sonstige Herstellungsarbeiten unter Mitwirkung von Influencer:innen erfolgen, wird We Are Era dafür Sorge tragen, dass die Influencer:innen für die im Contentplan genannte Anzahl an Dreh- oder Herstellungstagen zur Verfügung stehen. Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, schließt We Are Era die Verträge mit allen Beteiligten selbst. Der Kampagnenzeitraum, die Anzahl der Leistungen sowie der grundsätzliche Inhalt der Leistungen ergeben sich neben dem Angebot jeweils auch aus dem Contentplan. Die Herstellung der Inhalte erfolgt in Einklang mit der marktüblichen Qualität. Wünscht der Vertragspartner die Realisierung in einer höheren Qualität oder in anderen technischen Spezifikationen, so erfolgt dies nur insofern dies im Angebot benannt ist. Dies gilt insbesondere auch für besondere Nutzungs- oder Veröffentlichungsformen.

4.2 Vertragspartner stellt sicher, dass alle Informationen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, zu den zwischen Vertragspartner und We Are Era abgestimmten Terminen vorliegen. Sollte für die

Leistungserbringung die Einbeziehung von Vertragspartner- oder KundenInhalten erforderlich sein, so wird auch dies vom Vertragspartner zu den von We Are Era angeforderten Terminen übersandt werden. Folgen nicht rechtzeitiger Übermittlung hat We Are Era nicht zu vertreten.

4.3 Alle Leistungen der Influencer:innen werden durch We Are Era organisiert und koordiniert. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der Regeln der Social-Media-Plattformen durch die Influencer:innen werden ebenfalls durch We Are Era kontrolliert. Eine Haftung von We Are Era für Verstöße der zuvor genannten Bestimmungen und Regelungen scheidet aber aus. We Are Era trägt insbesondere nur für die Veröffentlichung, das Posting und alle entsprechend dem Angebot vereinbarten Leistungen des Aufmerksammachens durch die Influencer:innen in Einklang mit dem Contentplan Sorge. Verschiebungen oder Veränderungen werden dem Vertragspartner rechtzeitig angezeigt.

4.4 Sofern im Angebot vorgesehen, erbringt We Are Era auch alle erforderlichen Leistungen bezogen auf die Produktion der Inhalte. Hierzu kann das Development, die eigentliche Produktion und die Postproduktion gehören. We Are Era ist in der Ausführung aller produktionsspezifischen Leistungen frei. We

Are Era entscheidet in eigenem Ermessen, ob einzelne oder alle Produktionsleistungen durch Sub-Dienstleister erbracht werden. Sofern Produktionsleistungen auf Wunsch des Vertragspartners durch andere Dienstleister als We Are Era erbracht werden, so erfolgen die Vertragsschlüsse und die Rechnungsstellung in der im Angebot berücksichtigten Weise.

4.5 Sofern auf Grund der Art der Leistung eine Abnahme in Frage kommt, so stellt We Are Era dem Vertragspartner etwaige abnahmefähige Inhalte nach Fertigstellung zur Abnahme zur Verfügung. Sofern im Angebot nicht abweichend vereinbart, hat der Vertragspartner insgesamt zweimal (2x) die Gelegenheit, Änderungswünsche bezüglich des jeweiligen Inhalts gegenüber We Are Era geltend zu machen. Die Änderungswünsche sind jeweils innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Erhalt des Inhalts schriftlich (E-Mail ausreichend) gegenüber We Are Era geltend zu machen. Anderenfalls gilt der Inhalt als abgenommen und wird zum im Contentplan genannten Termin veröffentlicht. Soweit es sich bei den Änderungswünschen um Änderungen handelt, die im Rahmen der Postproduktion (anderer Schnitt, Effekte, Verwendung bereits erstellten Filmmaterials, etc.) vorgenommen werden können oder um Änderungen, die sich aus einer unzureichenden und abweichenden Umsetzung der im Briefing gemachten Vorgaben durch Influencer:in handelt, wird We Are Era diese Änderungen, soweit diese einen nur geringen Mehraufwand darstellen, ohne zusätzliche Kosten für den Vertragspartner vornehmen bzw. dafür Sorge tragen, dass Influencer:in diese Änderungen vornimmt. Für die Beurteilung des Aufwandes kommt We Are Era ein einseitiges Bestimmungsrecht zu. Soweit die gewünschten Änderungen nur mit einer zeitlichen Verzögerung und/oder mit einem nicht unerheblichen Mehraufwand verbunden sind, insbesondere wenn eine erneute Herstellung der Inhalte oder weitergehende Änderungen im Rahmen der Postproduktion erforderlich ist/sind, wird We Are Era dem Vertragspartner die voraussichtliche zeitliche Verzögerung und/oder die hierbei voraussichtlich entstehenden Mehrkosten mitteilen. Erst nach hierauf erfolgender Freigabe und Kostenübernahme durch den Vertragspartner wird We Are Era die gewünschten Änderungen umsetzen. Die zusätzlichen Mehrkosten sind unverzüglich gegen ordnungsgemäße Rechnungsstellung vom Vertragspartner zu tragen. We Are Era haftet nicht für eine hieraus resultierende, zeitliche Verzögerung.

4.6 Werbung: Sofern es sich bei den zu erbringenden Leistungen um Werbevideos, Werbeposts oder sonstige werbliche Inhalte handelt, wird We Are Era dafür Sorge tragen, dass die Inhalte nach Freigabe durch den Vertragspartner in den abgestimmten Social- Media-Kanälen veröffentlicht werden und diese während des Kampagnenzeitraums in den im jeweiligen Contentplan genannten SocialMedia-Kanälen abrufbar sind. Die jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkte der Inhalte sind im Contentplan festgelegt. Darüber hinaus nimmt der Vertragspartner zustimmend zur Kenntnis, dass We Are Era und/oder die Influencer:innen gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen verpflichtet sind, auf den werblichen Charakter des Inhalts hinzuweisen, insbesondere durch eine entsprechende eindeutige Kennzeichnung als Werbung. Für Löschungen oder Sperrungen der Inhalte, die durch Dritte veranlasst werden und nicht auf Rechtsverletzungen beruhen, die We Are Era und/oder die Influencer:innen zu vertreten haben, übernimmt We Are Era keine Haftung.

4.7 Produktplatzierungen: Sofern es sich bei den zu erbringenden Leistungen um Produktplatzierungen handelt, nimmt der Vertragspartner zustimmend zur Kenntnis, dass Produktplatzierungen gesetzlichen Regeln unterliegen und verzichtet hiermit darauf, auf die Art und Weise der Platzierung der vertragsgegenständlichen Vertragspartner- oder Kundenprodukte inhaltlichen Einfluss zu nehmen sowie die redaktionelle Verantwortung und Unabhängigkeit von We Are Era und/oder beteiligte Influencer:in zu beeinträchtigen. Der Vertragspartner nimmt ebenfalls zustimmend zur Kenntnis, dass We Are Era und/oder Influencer:in gemäß den jeweils geltenden, gesetzlichen Regelungen verpflichtet sein können, kennzeichnungs- und werberechtliche Pflichten im Rahmen der Inhalte umzusetzen. Dies betrifft insbesondere die Pflicht an geeigneter Stelle kenntlich zu machen, dass die Inhalte durch Unterstützung des Vertragspartners umgesetzt werden und dass es sich um

Produktplatzierung handelt. Dies kann beispielsweise durch Einblendung des Zeichens "P" sowie des Schriftzuges "unterstützt durch Produktplatzierung" geschehen.

4.8 Sponsoring: Sofern es sich bei den zu erbringenden Leistungen um Sponsoring handelt, nimmt der Vertragspartner zustimmend zur Kenntnis, dass Sponsorings gesetzlichen Regeln unterliegen und verzichtet bereits hiermit darauf, Inhalt und Veröffentlichungs- oder Programmplatz eines gesponserten Inhalts in der Weise zu beeinflussen, dass die redaktionelle Verantwortung und Unabhängigkeit von We Are Era und/oder Influencer:in beeinträchtigt werden. Bei einem Sponsoring werden We Are Era bzw. Influencer:in gemäß den jeweils aktuell gültigen, gesetzlichen Regelungen bspw. zu Beginn oder am Ende eines Inhaltes auf die Finanzierung durch den Vertragspartner oder dessen Kunden in vertretbarer Kürze und in angemessener Weise deutlich hinweisen. Neben oder anstelle des Namens des Vertragspartners oder dessen Kunden kann auch das Firmenlogo oder eine Marke, ein anderes Symbol des Vertragspartners oder dessen Kunden, ein Hinweis auf Vertragspartner- oder Kundenprodukte oder ein entsprechendes unterscheidungskräftiges Zeichen eingeblendet werden.

4.9 Musik: Sofern die Inhalte Musik enthalten, wird We Are Era ausschließlich Musik verwenden, für die der Erwerb der erforderlichen Nutzungsrechte möglich ist und die nicht von Verwertungsgesellschaften (insbesondere der GEMA) wahrgenommen werden. Sollte auf Wunsch des Vertragspartners oder dessen Kunden Musik verwendet werden, deren Nutzungsrechte von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden, so sind die Vergütungsansprüche der Verwertungsgesellschaften durch den

Vertragspartner selbst zu erfüllen.

4.10 Sofern im Angebot geregelt, wird We Are Era dem Vertragspartner Reportings und/oder Zwischenreportings zu Schlüsselkennzahlen, wie Reichweiten, Impressions und möglichen sonstigen Kennzahlen zu bestimmten Abschnitten des Kampagnenzeitraums zur Verfügung stellen. Die Art der

Schlüsselkennzahlen wird im Angebot bestimmt.

5. Einräumung von Nutzungsrechten

5.1 We Are Era räumt dem Vertragspartner die im Angebot geregelten Nutzungsrechte ein. Sofern im Angebot vereinbart, räumt We Are Era dem Vertragspartner insbesondere das Recht ein, die Inhalte öffentlich zugänglich zu machen und in allen darauf bezogenen Verwertungsformen auszuwerten und diese Rechte auch auf Dritte weiter zu übertragen, wie insbesondere den Kunden. Entsprechend den Regelungen des Angebots werden die Rechte als exklusive oder nicht- exklusive Rechte, für den Kampagnenzeitraum oder darüber hinaus, örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt oder örtlich unbegrenzt sowie begrenzt für bestimmte Medien oder in dieser Hinsicht unbegrenzt eingeräumt. Insofern im Angebot vereinbart, ist der Vertragspartner insbesondere berechtigt die Inhalte in den Grenzen des durch das Angebot festgelegten Nutzungszweck für die Umsetzung der Kampagne zu benutzen. Insofern vereinbart, ist hierin eingeschlossen das Recht die Inhalte ganz oder in Teilen nach eigenem Ermessen selbst oder durch Dritte im Zusammenhang mit der Kampagne zu vervielfältigen, wiederzugeben, vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen und zu verbreiten. Insofern vereinbart, wird insbesondere übertragen das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung, zur Vorführung, zum Abruf, jeweils unabhängig von Art/Form/Weg/Umfang der Übertragung, Verwertung oder Speicherung sowie unabhängig vom Empfangsgerät und dem Rechtsverhältnis zum Endnutzer.

5.2 Insofern im Angebot geregelt, werden dem Vertragspartner Rechte einschließlich des Rechts zur Weiterübertragung auf Dritte eingeräumt, die Inhalte und Posts in eigenen Social-Media-Kanälen einzubinden, diese zu teilen, darauf zu verweisen oder in sonstiger damit verbundener Weise zu veröffentlichen und zu verbreiten. Dieses Recht wird für den Kampagnenzeitraum oder darüber hinaus eingeräumt. Eine Veröffentlichung im zuvor genannten Sinn erfordert aber die vorherige schriftliche Freigabe (E-Mail ausreichend) durch We Are Era.

5.3 Weitergehende Nutzungsrechte an den Inhalten, als die, die im Angebot von We Are Era ausdrücklich genannt sind, bestehen für den Vertragspartner und/oder dessen Kunden nicht. Der Vertragspartner und dessen Kunde sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von We Are Era und gegebenenfalls einer entsprechenden weiteren Entgeltvereinbarung dazu berechtigt, Inhalte, insbesondere Bild- und Videomaterial, weitergehend als im Angebot vereinbart, zu nutzen. We Are Era ist nicht dazu verpflichtet, eine solche Zustimmung zu erteilen.

5.4 Sofern der Vertragspartner oder der Kunde den im Angebot geregelten Umfang oder die Art der eingeräumten Nutzungsrechte überschreitet, ist der Vertragspartner für etwaige daraus resultierende Schutzrechtsverletzungen verantwortlich und stellt We Are Era von Ansprüchen Dritter, einschließlich Influencer:in, auf erstes Anfordern frei und ersetzt die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.

5.5 Sofern der Vertragspartner We Are Era Kunden-Inhalte und/oder Inhalte (z.B. Aufnahmen musikalischer Darbietungen, Fotos, Kennzeichen, Texte, Videos, etc.) Dritter zur Verfügung stellt, die im Rahmen der vertragsgegenständlichen Zusammenarbeit von We Are Era genutzt werden, stellt der Vertragspartner We Are Era sowie Influencer:in von sämtlichen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei, die von Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der KundenInhalte geltend gemacht werden und ersetzt die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Sofern der Vertragspartner mit der Zurverfügungstellung der Kunden-Inhalte keine Einschränkung und/oder Verpflichtungen (z.B. Nennungsverpflichtungen) schriftlich mitteilt, werden die Rechte an den Kunden-Inhalten We Are Era, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkt, gleichwohl nicht-ausschließlich eingeräumt. Unter Verwendung von Kunden- Inhalten hergestellte Inhalte können von We Are Era und/oder den Influencer:innen uneingeschränkt auch nach Beendigung des Vertrages genutzt werden, sofern bei der Zurverfügungstellung keine Einschränkungen mitgeteilt wurden.

5.6 Die Nutzung von Ideen, Präsentationen, Konzepten oder sonstiger durch We Are Era und/oder Influencer:in im Rahmen der Zusammenarbeit erarbeiteten Unterlagen durch den Vertragspartner ist über den Rahmen des jeweiligen Angebots hinaus nicht gestattet. Sie sind geistiges Eigentum von We Are Era bzw. den Influencer:innen und unterliegen den geltenden Urhebergesetzen. Die Verwirklichung von Ideen und Ideenansätzen ist nur mit vorheriger, vertraglicher Vereinbarung mit We Are Era möglich. Die ganze oder teilweise Vervielfältigung sowie jede Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Der Vertragspartner haftet bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe an Dritte für daraus entstehende Schäden.

5.7 Ungeachtet der dem Vertragspartner einzuräumenden Rechte steht We Are Era ein Eigenwerberecht and den hergestellten Inhalten oder deren Bestandteilen zu, welches We Are Era berechtigt, in Ankündigungen oder Präsentationen, unter anderem auf unseren Social Media Kanälen und Webseiten, auf die Inhalte oder die Kampagne, inklusive dem Namen und Bildnis von Influencer:innen, hinzuweisen.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Als Gegenleistung für die Erfüllung der von We Are Era bzw. den Influencer:innen unter diesen AGB und dem Angebot zu erbringenden Leistungen und die Übertragung der Rechte gemäß Ziffer 5. zahlt Vertragspartner an We Are Era die im Angebot geregelte Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer.

6.2 Die Abrechnung der Leistungen erfolgt entsprechend der im Angebot geregelten Fälligkeitszeitpunkte. Ansonsten sind Leistungen dann fällig, wenn sie von We Are Era erbracht sind und können jeweils von We Are Era in Rechnung gestellt werden.

6.3 Der jeweilige Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge spätestens vierzehn (14) Werktage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

6.4 Kommt der Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug, ist We Are Era berechtigt, die weitere Fortführung der mit dem Projektvertrag vereinbarten Kampagne bis zum Eingang der Zahlung auszusetzen und von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses auf die zu erwartende Vergütung abhängig zu machen. Der Kampagnenzeitraum verlängert sich dann entsprechend. We Are Era steht auf Grund des Verzugs auch ein Zurückbehaltungsrecht an bereits hergestellten Inhalten zu. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht auch in allen Fällen einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners. We Are Era ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Das Recht des Vertragspartners auf Nachweis eines geringeren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

6.5 Ansprüche des Vertragspartners wegen fehlerhafter Abrechnungen verjähren in einem (1) Jahr, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem die fehlerhafte Abrechnung dem Vertragspartner zugegangen ist. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Falschabrechnungen. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

6.6 Sofern zwischen dem Vertragspartner oder mit dem Vertragspartner verbundenen Unternehmen einerseits und We Are Era oder mit We Are Era verbundenen Unternehmen andererseits Vereinbarungen über Boni, Skonti und Rabatte gleich welcher Art bestehen, finden diese auf den Vertrag keine Anwendung. Dies gilt nicht, wenn derartige Vereinbarungen ausdrücklich vereinbart wurden.

6.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von We Are Era schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist er zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von We Are Era anerkannt ist.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1 Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung des von We Are Era unterbreiteten Angebots durch den Vertragspartner in Kraft und endet mit Ablauf des im Angebot benannten Kampagnenzeitraums bzw. dem Ende der Rechteeinräumung gemäß dem jeweiligen Angebot und Zahlung der vertragsgegenständlichen Vergütung gemäß dem Angebot in Verbindung mit Ziffer 6. dieser AGB, je nachdem, welcher Termin der spätere ist, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen.

7.2 Unberührt bleibt das Recht für beide Vertragsparteien, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

7.3 Dem Vertragspartner wird das Recht eingeräumt, vom abgeschlossenen Vertrag bis zum Kampagnenbeginn zurückzutreten. Im Falle der Geltendmachung des Rücktrittsrechts gemäß vorstehendem Satz 1 hat We Are Era Anspruch auf Ersatz seiner Kosten, die auf Basis einer Abbruchkalkulation, die auch Aufwendungen berücksichtigt, die We Are Era in Bezug auf die Realisierung der gesamten Kampagne bereits getätigt hat, nachgewiesen werden. Weist We Are Era die Kosten nicht auf Basis einer Abbruchkalkulation nach, so gilt die folgende Berechnung der vom Vertragspartner zu ersetzenden Kosten: (i) bei Rücktritt bis 9 Wochen vor Kampagnenbeginn 25% der vereinbarten Vergütung, (ii) bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Kampagnenbeginn 50% der vereinbarten Vergütung, (iii) bei Rücktritt bis 3 Wochen vor Kampagnenbeginn 75% der vereinbarten Vergütung und bei späterem Rücktritt die volle vereinbarte Vergütung. Der Rücktritt ist schriftlich (E-Mail ausreichend) gegenüber We Are Era zu erklären.  

8. Gewährleistung und Haftung

8.1 We Are Era übernimmt grundsätzlich, sofern nicht im Angebot ausdrücklich bestimmt, keine Gewährleistung für eine bestimmte Schlüsselkennzahlen, wie insbesondere Reichweite und Impressions. Dies gilt auch für die Anzahl der so genannten „Follower“, „Abonnenten“ oder „Likes“ innerhalb der Social-Media- Kanäle der mitwirkenden Influencer:innen.

8.2 Insofern in einem Angebot vereinbart, wird sich We Are Era nach besten Kräften für die Erreichung der in einem Angebot festgelegten Schlüsselkennzahlen einsetzen. Für den werblichen oder kommunikativen Erfolg einer Kampagne steht We Are Era jedoch nicht ein.  

8.3 Insofern im Angebot messbare und bezifferte Schlüsselkennzahlen, wie insbesondere Reichweite oder Impressions, vereinbart sind, so liegt erst ab einer Unterschreitung der Schlüsselkennzahlen von mehr als 25% eine nicht vertragsgemäße Leistungserbringung vor. Bei der Bemessung der Schlüsselkennzahlen nach erfolgter Leistungserbringung sind die Umstände zu Grunde zu legen, die bei der Prognose der Schlüsselkennzahlen bezogen auf das Angebot zu Grunde gelegt wurden. Haben sich diese Umstände geändert, so kann sich der Vertragspartner bei Unterschreitung nicht auf eine nicht vertragsgemäße Leistungserbringung berufen. We Are Era ist berechtigt eine Unterschreitung während eines bestimmten Zeitraums durch eine Überschreitung während eines anderen Kampagnenzeitraums auszugleichen. In diesem Fall liegt eine vertragsgemäße Leistungserbringung vor. In jedem Fall bleibt es We Are Era unbenommen Unterschreitungen durch andere mit dem Vertragspartner abzustimmende Leistungen abzuwenden.

8.4 Sollte der Vertragspartner oder dessen Kunde auf die Realisierung der Inhalte in einer Weise eingewirkt haben, die die rechtliche Zulässigkeit, insbesondere die wettbewerbs- und werberechtliche Zulässigkeit betrifft, so ist jegliche Haftung von We Are Era für hiermit unmittelbar in Zusammenhang stehende Schäden ausgeschlossen. Gleiches gilt für Handlungen des Vertragspartners oder Kunden, die in einer Einflussnahme oder einer Verletzung der redaktionellen Hoheit und Unabhängigkeit von We Are Era oder den Influencer:innen bestehen.

8.5 Der Vertragspartner haftet gegenüber We Are Era und den Influencer:innen für Schäden die diesen aufgrund rechtlicher insbesondere wettbewerbs- und werberechtlicher Unzulässigkeit der Inhalte und Postings, welche aus Handlungen des Vertragspartners oder Kunden sowie in Ziffer 8.3 beschrieben resultieren.

8.6 We Are Era haftet für Schäden, unter Einschluss von mittelbaren Schäden, insbesondere aus entgangenem Gewinn, – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn We Are Era, deren gesetzliche Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wurde. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf. Im Falle der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und dem Eintritt von mittelbaren Schäden, insbesondere aus entgangenem Gewinn, ist die Ersatzpflicht von We Are Era auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

9. Vertraulichkeit

9.1 We Are Era und Vertragspartner verpflichten sich, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Know-how und andere Informationen, die der jeweils anderen Partei im Zusammenhang mit diesem Vermarktungsvertrag oder anderweitig offengelegt werden und als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar sind, für die Dauer und nach Beendigung dieses Projektvertrags vertraulich zu behandeln.

9.2 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung erstreckt sich nicht auf vertrauliche Informationen, die (i) zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung öffentlich bekannt waren oder danach öffentlich bekannt werden, ohne dass die Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen einen mitwirkenden Grund darstellt, (ii) von der offenlegenden Partei auf einer ausdrücklich nicht vertraulichen Basis offengelegt werden, (iii) vor ihrer Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Partei waren oder (iv) danach von einem Dritten ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung an die empfangende Partei weitergegeben werden. Die Beweislast für eine solche Ausnahme liegt bei der Partei, die sich darauf beruft.

9.3 Nach Ende der Laufzeit dieses Projektvertrags gibt jede Partei vollständig alle Dokumente, die sie von der anderen Partei im Zusammenhang mit diesem Projektvertrag erhalten hat, nach deren Aufforderung an diese Partei zurück bzw. vernichtet sämtlich erhaltenen Dokumente.

10. Datenschutz

10.1 Soweit die Parteien im Rahmen der Durchführung des Vertrages mit personenbezogenen Daten, in Kontakt kommen, ihnen solche Daten zur Kenntnis gelangen oder sonst übertragen oder zugänglich gemacht werden, sind sie verpflichtet, personenbezogene Daten vertraulich zu behandeln.  

10.2 We Are Era und Vertragspartner stellen jeweils in ihrem Verantwortungsbereich die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten her (Art. 6 DSGVO) sowie die Sicherheit der Daten gem. Art. 32 DSGVO.

10.3 Die Parteien vereinbaren, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in getrennter Verantwortlichkeit erfolgen soll. Jede Partei hat insbesondere die Betroffenenrechte (Art. 15 – 22 DSGVO) und die Informationspflichten (Art. 12 ff. DSGVO) selbstständig in ihrem Verantwortungsbereich sicherzustellen. Bezüglich der vorstehenden Informationspflichten, vereinbaren die Parteien, dass sie Betroffene von einer Übermittlung an die andere Partei gem. Art. 14 DSGVO informieren, sodass Art. 14 Abs. 5 DSGVO Anwendung auf die empfangene Partei findet.

10.4 Die Parteien sind berechtigt Daten an Dritte i.S.v. Art. 4 Nr. 10 DSGVO und an Dienstleister i.S.v. Art. 28 DSGVO weiterzugeben, sofern und soweit dies zur Erbringung ihrer jeweiligen Pflichten aus dieser Vereinbarung erforderlich ist.

10.5 Auf die mit Leistungserbringung verbundene Datenverarbeitung finden die Haftungsabreden des Leistungsvertrags und dieser AGB Anwendung.

10.6 Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Projektvertrages fort.  

11. Wohlverhalten

Die Parteien verpflichten sich während der Vertragslaufzeit und bis drei (3) Jahre nach Beendigung des Vertrages über die jeweils andere Partei, deren

Organe, Mitarbeiter, Produkte und/oder Leistungen sowie die vertragsgegenständliche Zusammenarbeit keine negativen Äußerungen in der Öffentlichkeit zu tätigen. Vertragspartner verpflichtet sich gleichermaßen zum Schutz der Influencer:innen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Jeder Vertrag zwischen We Are Era und dem Vertragspartner besteht aus dem vom Vertragspartner angenommenen Angebot, diesen AGB und insofern im Angebot vereinbart, dem Contentplan, der dann wesentlicher Bestandteil des Vertrages ist.

12.2 Der Vertrag ersetzt alle vorangegangenen schriftlichen oder mündlichen Abreden zwischen den Parteien. Ergänzungen und Änderungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Sofern Regelungen in einem Angebot von We Are Era den Regelungen in diesen AGB widersprechen, gehen die Regelungen des Angebots vor.

12.3 Sämtliche Leistungen von We Are Era erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen dieser AGB. Von Vertragspartner gestellte AGB finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Vertragspartner auf deren Anwendbarkeit ausdrücklich hinweist. Mit Annahme eines Angebots von We Are Era verzichtet der Vertragspartner unwiderruflich auf eigene AGB und erkennt diese AGB an.

12.4. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des aus diesen AGB und dem Angebot bestehenden Vertrages hat nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine nichtige oder unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck des Vertrages in rechtlich zulässiger Weise ermöglicht. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass der Projektvertrag eine Regelungslücke enthält.

12.5. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.